Teilnahmebedingungen

Einzelteilnehmerinnen Marikenloop

Artikel 1. Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen bezeichnen die Begriffe:

1.1 Teilnehmer: Die natürliche Person, welche sich in einer von der Organisation zugelassenen Art und Weise zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat. Die Bezeichnung „Teilnehmer“ schließt die weibliche Form „Teilnehmerin“ mit ein.

1.2 Veranstaltung: Die von der Stichting Zevenheuvelenloop zu organisierende Marikenloop.

1.3 Organisation: Die an den niederländischen Leichtathletikverband (Atletiekunie) angeschlossene Stichting Zevenheuvelenloop.

 

Artikel 2. Teilnahme

2.1 Der Teilnehmer erklärt, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu befolgen.

2.2. Die Anmeldung für die Veranstaltung ist personengebunden. Die Übertragung der Startnummer ist lediglich in einer von der Organisation anzugebenden Art und Weise möglich. Bei einer in einer sonstigen Art und Weise erfolgenden Übertragung der Startnummer ist die Organisation berechtigt, vom Konto des betreffenden Teilnehmers eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro abzubuchen.

2.3 Der Teilnehmer ist nur zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, sofern dieser das hierfür zu verwendende Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, das Startgeld vollständig entrichtet und den Allgemeinen Bedingungen zugestimmt hat.

2.4 Die Organisation ist berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren und aus dem Rennen zu nehmen. Der Ärztestab ist berechtigt, die (weitere) Teilnahme am Rennen zu untersagen.

2.5 Den Anweisungen der Organisation sind unmittelbar und unbedingt Folge zu leisten. Ebenfalls ist der angegebenen Strecke zu folgen. Die Nichtbefolgung von Anweisungen kann zur Disqualifikation führen.

2.6. Das Straßenverkehrsgesetz sowie die niederländische Straßenverkehrsordnung bleiben während des Rennens uneingeschränkt gültig, mit Ausnahme der Fälle, in denen dies ausdrücklich anders lautend genannt ist, sowie in Fällen, für welche eine Ausnahmeregelung für die Organisation gilt.

2.7 Das Mitführen eines Buggys, Baby-Joggers oder einem sonstigen Transportmittel für Babys ist während des Rennens nicht gestattet. Das Mitführen von Hunden (angeleint oder nicht angeleint) ist ebenfalls untersagt. Die Begleitung von Teilnehmern durch eine oder mehrere Person(en) auf Fahrrad/Fahrrädern oder sonstigen Verkehrsmitteln ist lediglich mit der Genehmigung der Organisation gestattet.

2.8. Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind lediglich Läufer berechtigt. Es ist nicht gestattet, im Rollstuhl, Wheeler etc. an der Veranstaltung teilzunehmen

2.9 Für bereits angemeldete Teilnehmer, welche ihre Anmeldung annullieren möchten, gelten die Annullierungsbestimmungen.

2.10 Die Organisation behält sich das Recht vor, die Strecke an bestimmten Stellen zu ändern oder die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen oder sonstiger Ereignisse abzubrechen, infolge dessen das Rennen wegen unzumutbarer Umstände nicht fortgesetzt werden kann. Eine Erstattung des Startgeldes sowie sonstiger Bestellungen erfolgt im Falle eines Abbruchs nicht.

Artikel 3. Haftung

3.1 Die Teilnahme erfolgt stets auf eigenes Risiko. Die Organisation übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum oder für Personenschäden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit der Organisation vor.

3.2 Der Teilnehmer erklärt, von der Tatsache, dass die Teilnahme eine gute Gesundheit sowohl im psychologischen als auch im physischen Sinne erfordert, Kenntnis zu haben und erklärt, dieser Erfordernis zu entsprechen und sich durch Training oder andere Tätigkeiten ausreichend auf die Veranstaltung vorbereitet zu haben.

3.3 Der Teilnehmer stellt die Organisatoren von der Haftung für Schäden, welche gegenüber Dritten infolge einer, einem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuzurechnenden Handlung oder Fahrlässigkeit entstehen können, frei.

3.4 Der Teilnehmer stellt die Organisatoren von der Haftung für Schäden, welche der Teilnehmer infolge seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleidet, frei. Dies gilt nicht, sofern dieser Schaden unmittelbar auf einem den Organisatoren zuzurechnenden Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit beruht.

Artikel 4. Zeitlimit

4.1. Für den Halbmarathon gelten bei der 5 km-, 10-km, 20-km-Marke sowie dem Ziel gelten Zeitlimits (Nettozeiten, siehe A-B-C). Die Durchsetzung dieses Zeitlimits unterliegt der Beurteilung der Organisatoren.

4.2. Läufern, welchen die Überschreitung des Zeitlimits eindeutig mitgeteilt wurde, sind disqualifiziert. Diesen Personen ist die weitere Teilnahme am Rennen nicht weiter gestattet. Sie müssen über den Fahrradweg/Fußgängerweg zurückzukehren. Alle Läufer, welche sich hinter dem Polizeiwagen befinden, haben das Zeitlimit überschritten. Nach dem Polizei- und ‘Besenwagen’/Materialwagen gelten die besonderen Verkehrsmaßnahmen als aufgehoben.

4.3 Hinter dem letzten (sich noch innerhalb des Zeitlimits befindlichen) Läufer fährt ein Besenwagen.

Artikel 5. Ergebnisse

5.1 Die Ergebnisse des Rennens in den verschiedenen Kategorien/Klassen werden für die Anzahl an Plätzen, für welche Preise verliehen werden, durch die Reihenfolge des Zieleinlaufs bestimmt. Für die weiteren Teilnehmer wird die Ergebnisliste anhand der Nettozeit erstellt.

5.2 Für die Altersklasseneinteilung ist das Alter am Tag der Veranstaltung maßgeblich.

5.3 Teilnehmer, welche das Masters-Alter erreicht haben, können ausschließlich vor dem Rennen (d. h. bei der Anmeldung) angeben, dass sie nicht in die Master-, sondern in die Hauptklasse eingeteilt werden möchten. Es besteht lediglich ein Anspruch auf den möglichen Preis in der Klasse, für welche man sich angemeldet hat.

Artikel 6. Allgemeines

6.1 Das Verteilen von Flyern, Produktmustern und sonstige Werbetätigkeiten sind im Start- und Zielbereich, entlang der Strecke sowie auf dem Weg vom Bahnhof zum Start- und Zielbereich verboten.

6.2 Von allen Teilnehmern wird erwartet, dass sie die Natur oder das persönliche Eigentum anderer Teilnehmer in keinerlei Art und Weise beschädigen und keinerlei Abfälle hinterlassen.

6.3 Die Daten des jeweiligen Teilnehmers werden in einer Datei aufgenommen. Diese Datei kann zu Mailingzwecken an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer teilen bei der Anmeldung mit, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.

6.4 Die Organisation hat eine Firma für Fotografie und Videoaufnahmen beauftragt, während der Veranstaltung Bild- und Filmaufnahmen von sämtlichen Teilnehmern auf der Strecke anzufertigen. Alle Teilnehmer können in der Woche nach der Veranstaltung ohne weitere Kosten eine Finisher-Urkunde mit einem persönlichen Foto und Video herunterladen. Sollte ein Teilnehmer auf einem der Fotos oder Videos, ungeachtet aus welchen Grund, nicht oder nur unzureichend sichtbar sein, übernimmt die Organisation sowie der Firma für Fotografie keinerlei Haftung und es entstehen keine diesbezüglichen Ansprüche.

6.5 Die Teilnehmer stimmen der Aufnahme in die Ergebnisliste sowie der Veröffentlichung der während der Veranstaltung angefertigten Fotos und Videos zu.

6.6 Die Teilnehmer stimmen der möglichen Nutzung ihres Bildes für Druck, Foto, Film, Video, Fernsehen u. ä. für Werbezwecke der Organisation bezüglich der von ihr organisierten Veranstaltungen zu, ohne dass hierfür ein Anspruch auf Vergütung besteht.

6.7 In allen Fällen, in denen das Reglement nichts vorschreibt, entscheidet die Organisation.